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Tieflochbohrungen
Bereiche von Durchmesser 25 mm bis maximal Durchmesser
160 mm
Hinweis: Die Einbringung von Tieflochbohrungen ist auch außermittig möglich.
Mindestlänge 950 mm bis 2100 mm einseitig und bis 4200 mm zweiseitig
Bohrabweichung: 0,5 mm / 1000 mm zum Außendurchmesser |
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